27.04.2023, 20:09
Kenne diese Fälle auch, die Lackierung in der Vertragswerkstatt wird z.B. von einem lokalen Lackierer ausgeführt, weil der Händler keine eigene Lackierkabine hat etc. Und natürlich gibt der Händler die Kosten nicht nur eins zu eins weiter sondern berechnet seine Service und Handlingkosten mit ein. Ist nicht verboten, maximal ärgerlich für den, der glaubt für den extra Obulus der Vertragswerkstatt möglicherweise mehr zu bekommen, als wäre er direkt zum Lackierer gegangen.