15.07.2024, 10:21
So, wie ich das lese, nein.
Wer fährt beim Supermarkt los und fährt dann rechts ran, um den Eimer abzuklemmen?
Möglich, dass die "Selbstheilung" durch Busruhe eingetreten ist - dann wäre natürlich die Frage, warum die fraglichen Steuergeräte vorher nicht erreichbar waren bzw. reagiert haben. Das ist im Nachhinein nur sehr schwer zu sagen...
Bezüglich Batterie:
Es gibt den Eimer betreffend mehr Dinge zwischen Himmel und Erde als nur das, was das Auto (gegebenenfalls) anzeigt.
Ich hatte diesen Sommer erst einen Fall mit einem 2018er Skoda Octavia mit AGM. Das Auto hat immer anstandslos funktioniert, es gab keine Meldung, kein komisches Verhalten und nichts. Aus heiterem Himmel (natürlich an der polnischen Grenze) sprang der Karton nach einer Pause (!) nicht mehr an. Überbrückt und lief - ohne Zwischenstopp nach Hause. Am nächsten Morgen wieder das gleiche Spiel. Alten Eimer raus, neuen rein - fertig. AGM können mehr Fehlerbilder (und auch "komische" Fehlerbilder) verursachen als klassische Bleieimer.
Wer fährt beim Supermarkt los und fährt dann rechts ran, um den Eimer abzuklemmen?

Möglich, dass die "Selbstheilung" durch Busruhe eingetreten ist - dann wäre natürlich die Frage, warum die fraglichen Steuergeräte vorher nicht erreichbar waren bzw. reagiert haben. Das ist im Nachhinein nur sehr schwer zu sagen...
Bezüglich Batterie:
Es gibt den Eimer betreffend mehr Dinge zwischen Himmel und Erde als nur das, was das Auto (gegebenenfalls) anzeigt.
Ich hatte diesen Sommer erst einen Fall mit einem 2018er Skoda Octavia mit AGM. Das Auto hat immer anstandslos funktioniert, es gab keine Meldung, kein komisches Verhalten und nichts. Aus heiterem Himmel (natürlich an der polnischen Grenze) sprang der Karton nach einer Pause (!) nicht mehr an. Überbrückt und lief - ohne Zwischenstopp nach Hause. Am nächsten Morgen wieder das gleiche Spiel. Alten Eimer raus, neuen rein - fertig. AGM können mehr Fehlerbilder (und auch "komische" Fehlerbilder) verursachen als klassische Bleieimer.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
...welcome 2 germany - we got literally everything regulated