21.10.2024, 08:23
(20.10.2024, 12:22)alfshumway schrieb: Bei beiden ist das Menü im Monitor zum Reset der RDC identisch. Es wäre doch irgendwie den Aufwand nicht wert gewesen, für die kurze Zeit der neuen RDKS hier noch alles auf die neue Technik umzustellen.
Fazit ist, ich hab hier nach wie vor keine Klarheit.
Doch, es ist (bzw. war) den Aufwand wert - weil es gesetzlich geregelt wurde.
Seit 2012 war ein RDKS für neu typgenehmighte Pkw Pflicht - das heißt, Pkw deren Typgenehmigung bereits vorher erlassen wurde, brauchten das noch nicht.
Seit 01. November 2014 ist ein RDKS für jeden neu zugelassenen Pkw in der EU Pflicht - ganz egal, von wann die Typgenehmigung ist. Daher wurde für das letzte Modelljahr umgestellt - schlicht, weil man es musste.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
...welcome 2 germany - we got literally everything regulated