28.03.2005, 13:52
Leider gibt es keinen Anspruch mehr auf einen neuen Wagen, da muß der Schaden schon einen Totalschaden haben und selbst dann, wird nur der Zeitwert erstattet. Aber auf die Wertminderung hast du natürlich einen Anspruch! Die Höhe legt der Gutachter fest.
Jedenfalls wirst du den Schaden beim verkaufen des Wagens später angeben müssen. ( Dafür ist ja schließlich die Wertminderung )
Aber Kopf hoch, in ein paar Tagen hast du die Sache hinter dir. Mein Sohn hatte mit seinen One einen Unfall bei dem der ganze Vorderwagen betroffen war. ( leider selbst Schuld ) Schaden lag bei über 10.000,-- €
mit Motor raus usw. und das hat 10 Tage gedauert. Da dürftest du deinen " Kleinen" vieleicht zum nächsten Wochenende schon wieder haben. Ich drück dir mal ganz fest die Daumen.....
PS: Ist übrigens alles wieder voll OK.
Jedenfalls wirst du den Schaden beim verkaufen des Wagens später angeben müssen. ( Dafür ist ja schließlich die Wertminderung )
Aber Kopf hoch, in ein paar Tagen hast du die Sache hinter dir. Mein Sohn hatte mit seinen One einen Unfall bei dem der ganze Vorderwagen betroffen war. ( leider selbst Schuld ) Schaden lag bei über 10.000,-- €

PS: Ist übrigens alles wieder voll OK.
