25.06.2003, 14:37
Tja, rechtlich sieht das wie folgt aus :
Wenn ein Serienauto zu wenig PS oder aber zu wenig Drehmoment muss der Hersteller
1, nachbessern
2, wenn dies keinen Erfolg bringt, Mindern oder
3, Kaufwandlung, das ist aber schwer zu fixieren, da die Verhältnissmässigkeit ausschlaggebend sein wird.
Die kann eigentlich nur ein Sachverständiger mittels eines Gutachtens festlegen.
Dies kann auch die Miderung betreffen, wenn der Käufer mit der angebotenen Minderungssumme nicht zufrieden ist.
Wenn ein Tuner nun Mehrleistung verspricht und diese nicht liefern kann, liegt der schwarze Peter erst einmal nicht beim Hersteller des Basisfahrzeuges sondern beim Tuner. Hier wurde ein Vertrag über Mehrleistung geschlossen. In dem Moment ist die Bassisleistung nicht mehr greifbar.
Der Tuner kann sich nicht darauf verlassen, was der Hersteller angibt und müsste eigentlich Prüfstandwerte als Grundlage für seine Verkaufbehauptungen heranziehen und diese Behauptungen auch hierdurch nachweisen.
Nachdem ein Fahrzueug getuned ist und die Leistung nicht stimmt, hat sich der Kunde erst einmal an den Tuner zu halten. Der Tuner kann sich dann weiter an den Hersteller wenden. Das ist die Reihenfolge.
Natürlich hat der Tuner nicht die Möglichkeit oder die Verpflichtung jedes getunte Fahrzeug auch auf dessen Leistungsgehalt hin zu überprüfen, dies muss im Vorfeld stichprobenhaft geschehen sein und nachgewiesen werden.
Wenn dann aber die Streuungsgrenze des Serienfahrzeuges so gewaltig ist wie sich ja hier bei unseren Kleinen andeutet ( ich bin schon sehr gespannt, das könnt Ihr mir glauben, zumal ich meinen S mit JCW - Kit ja noch nie voll gefahren bin ) wird sich der Tuner eine Kundenklage mittels einer Streitverkündung an den Hersteller nach hinten offen halten.
Das heisst, wenn der Tuner im Prozess unterliegen sollte, wird er die entstehenden Kosten beim Hersteller einklagen. Dies kann aber nur geschehen, wenn er bei Prozessverkündung des Kunden den Hersteller wie gesagt den Streit verkündet.
Ich hoffe das bringt euch weiter.
HEKTOR
Wenn ein Serienauto zu wenig PS oder aber zu wenig Drehmoment muss der Hersteller
1, nachbessern
2, wenn dies keinen Erfolg bringt, Mindern oder
3, Kaufwandlung, das ist aber schwer zu fixieren, da die Verhältnissmässigkeit ausschlaggebend sein wird.
Die kann eigentlich nur ein Sachverständiger mittels eines Gutachtens festlegen.
Dies kann auch die Miderung betreffen, wenn der Käufer mit der angebotenen Minderungssumme nicht zufrieden ist.
Wenn ein Tuner nun Mehrleistung verspricht und diese nicht liefern kann, liegt der schwarze Peter erst einmal nicht beim Hersteller des Basisfahrzeuges sondern beim Tuner. Hier wurde ein Vertrag über Mehrleistung geschlossen. In dem Moment ist die Bassisleistung nicht mehr greifbar.
Der Tuner kann sich nicht darauf verlassen, was der Hersteller angibt und müsste eigentlich Prüfstandwerte als Grundlage für seine Verkaufbehauptungen heranziehen und diese Behauptungen auch hierdurch nachweisen.
Nachdem ein Fahrzueug getuned ist und die Leistung nicht stimmt, hat sich der Kunde erst einmal an den Tuner zu halten. Der Tuner kann sich dann weiter an den Hersteller wenden. Das ist die Reihenfolge.
Natürlich hat der Tuner nicht die Möglichkeit oder die Verpflichtung jedes getunte Fahrzeug auch auf dessen Leistungsgehalt hin zu überprüfen, dies muss im Vorfeld stichprobenhaft geschehen sein und nachgewiesen werden.
Wenn dann aber die Streuungsgrenze des Serienfahrzeuges so gewaltig ist wie sich ja hier bei unseren Kleinen andeutet ( ich bin schon sehr gespannt, das könnt Ihr mir glauben, zumal ich meinen S mit JCW - Kit ja noch nie voll gefahren bin ) wird sich der Tuner eine Kundenklage mittels einer Streitverkündung an den Hersteller nach hinten offen halten.
Das heisst, wenn der Tuner im Prozess unterliegen sollte, wird er die entstehenden Kosten beim Hersteller einklagen. Dies kann aber nur geschehen, wenn er bei Prozessverkündung des Kunden den Hersteller wie gesagt den Streit verkündet.
Ich hoffe das bringt euch weiter.
HEKTOR