25.06.2003, 15:06
Nein der TÜV übernimmt keine Leistungsfestlegungen und somit eine mögliche Haftung.
Es kann ja sein, dass ein dem TÜV vorgeführtes Fahrzeug 197 PS hatte. Aber allein dies reicht ja bei Weite nicht aus um hieraus einen Schadensanspruch konstruieren zu können.
Der TÜV bescheinigt lediglich, dass das Fahrzeug mit der angegebenen Leistung oder aber auch eventuell mit der gemessenen Leistung, der Fahrzeugsicherheit keinen Abbruch tut und die allgemeine Betriebserlaubnis weiter gilt bzw. neu bescheinigt wird. ( wie z.B. Einzelabnahme )
HEKTOR
Es kann ja sein, dass ein dem TÜV vorgeführtes Fahrzeug 197 PS hatte. Aber allein dies reicht ja bei Weite nicht aus um hieraus einen Schadensanspruch konstruieren zu können.
Der TÜV bescheinigt lediglich, dass das Fahrzeug mit der angegebenen Leistung oder aber auch eventuell mit der gemessenen Leistung, der Fahrzeugsicherheit keinen Abbruch tut und die allgemeine Betriebserlaubnis weiter gilt bzw. neu bescheinigt wird. ( wie z.B. Einzelabnahme )
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