27.04.2005, 12:40
Brad schrieb:Hallo stefan7964,
habe ich das richtig verstanden, du hast ein Tüv Gutachten mit dem du zum Tüv musstest, dort hast du einen Eintrag im Brief erhalten und dann zum Straßenverkehrsamt den Schein ändern lassen? Oder hast du eine ABE/EWG Bescheinigung erhalten, die du mitführen mußt und bei Bedarf vorzeigst?
Danke für deine Hilfe
verstrahlte Grüße
Brad
Letzteres Brad.... Nur die ABE mitführen reicht
Stefan