27.04.2005, 21:26
Auch innerhalb der Gewährleistungszeit steht ein Ersatzwagen nicht unbedingt zu! Erst wenn eine gewisse Reparaturzeit überschritten wird, leistet das Werk. ( nicht bei verschiedenen Garantieverlängerungen )
Gibt der Händler trotzdem einen Ersatzwagen, muß er die Kosten selber tragen und das ist Kulanz. Leider denken viele, das Sie immer gleich einen Anspruch hätten und würdigen diese Leistung kaum.
Bei einer durchschnittlichen Umsatzrendiete von nur knapp 1% des Händlerbetriebes in Deutschland ( aller Marken ) kann es sich kaum ein Händler leisten jedem Kunden einen Wagen kostenlos zu geben.
@Newbee
Welchen Zweck hat wohl ein Vorführwagen :frage: Er soll zur Verfügung sein, wenn ein Interessent seine Entscheidung bilden will. Dann muß der Wagen auch bereit stehen und nicht zweckentfremdet als Service-ersatz eingesetzt sein. Zu diesem Zweck haben die Händler meist eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen, aber halt nicht unbegrenzt. Da muß er halt manchmal entscheiden, wo ein wirkliches Problem besteht oder nur ein "Anspruchsdenken" befriedigt werden soll.
Ich hoffe dieser Post hat die "Zwickmühle" in der ein Händler steckt aufzeigen können und ein bißchen Verständnis für Ihn geweckt
Gruß Bluebox....
Gibt der Händler trotzdem einen Ersatzwagen, muß er die Kosten selber tragen und das ist Kulanz. Leider denken viele, das Sie immer gleich einen Anspruch hätten und würdigen diese Leistung kaum.
Bei einer durchschnittlichen Umsatzrendiete von nur knapp 1% des Händlerbetriebes in Deutschland ( aller Marken ) kann es sich kaum ein Händler leisten jedem Kunden einen Wagen kostenlos zu geben.
@Newbee
Zitat:finde es immer so witzig wenn ich zum händler komme und die ach so tollen leih - und vorführwägen auf dem hof stehen...aber nicht auf die straße kommen weil man ja nicht möchte, dass schöne gut ausgesattete wägen mit großer händlerbeschriftung durch die gegend fahren und vielleicht neue kunden dazu bewegen könnten in das autohaus zu kommen
Welchen Zweck hat wohl ein Vorführwagen :frage: Er soll zur Verfügung sein, wenn ein Interessent seine Entscheidung bilden will. Dann muß der Wagen auch bereit stehen und nicht zweckentfremdet als Service-ersatz eingesetzt sein. Zu diesem Zweck haben die Händler meist eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen, aber halt nicht unbegrenzt. Da muß er halt manchmal entscheiden, wo ein wirkliches Problem besteht oder nur ein "Anspruchsdenken" befriedigt werden soll.
Ich hoffe dieser Post hat die "Zwickmühle" in der ein Händler steckt aufzeigen können und ein bißchen Verständnis für Ihn geweckt

Gruß Bluebox....
