01.05.2005, 23:53
Sehr gute Entscheidung...
Ich bezweifle das man den WLLK eintragen muß da er zu Leistungserhaltenden maßnahmen dient und nicht zur Leistungssteigerung
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![[Bild: king2.gif]](http://www.kolobok.wrg.ru/smiles/rpg/king2.gif)
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