30.07.2006, 13:41
Generell gelten für den Fahrer die Rechte, Pflichten und Strafen des Landes, in dem er unterwegs ist. Ob die allerdings auch auf ihn angewendet werden können (genauer: die Strafen auch eingefordert werden können), ist was anderes. Es gibt ja Rechtshilfeabkommen, um z.B. Bussgelder, die außerhalb Deutschlands 'erfahren' wurden, einzutreiben. Wie sich das allerdings bei Punkten oder schlimmerem darstellt ?