29.05.2005, 16:52
So, wie Kruhser es bereits geschrieben hat, möchten wir im Interesse der Unfallbeteiligten hier keine weitere Diskussion bezüglich der Thematik.
Alle weiteren Posts dazu werden vorerst verschoben!
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-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-