20.07.2003, 23:18
HEKTOR schrieb:Bei Hase, Fuchs und Igel übernimmt`s die Versicherung nicht als Wildschaden, also keine Teilkasko, aber die Vollkasko übernimmt es unter Anrechnung der Selbstbeteiligung.
Teilkasko nur bei Haar- und Rotwild.
HEKTOR
Muss ich mal widersprechen:
das sagt z.B. die Gothaer Versicherung zum Haarwild:
Haarwild
Zusammenstoß mit Haarwild ist eine versicherte Gefahr in der Teilkasko-Versicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach AKB ist, dass sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befindet. Schäden, die bei einem geglückten Brems- oder Ausweichmanöver entstehen, (z.B. Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn), werden demnach nicht ersetzt. Achtung! Haarwild definiert sich über §2 I Bundesjagdgesetz. Es reicht vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zum Murmeltier und endet bei Fischotter und Seehund. So gehören z.B. Kühe Hunde oder Katzen nicht zum Haarwild.
Also Seehund überfahren ist ein Haarwildschaden
