22.06.2005, 10:44
Ich bin zwar noch kein Experte, aber ich würde sagen eine derartige Sachlage fällt rechtlich gesehen unter Irrtum. Dein Vertragspartner hat dir beim Kauf wichtige Punkte verschwiegen, aufgrund derer du den Kauf nicht getätigt hättest. Das bedeutet in deinem Fall liegt ein wesentlicher Irrtum vor und damit hast du das Recht den Vertrag gänzlich aufheben zu lassen. Die Auflösung wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragabschlusses zurück. Du musst den Irrtum innerhalb von 3 Jahren gerichtlich geltend machen.
Es ist auch möglich sich auf einen unwesentlichen Irrtum zu berufen, das bedeutet, dass du den Vertrag zwar abgeschlossen hättest, aber mit anderem Inhalt. (Preis) in diesem Fall hättest du das Recht auf Vertragsanpassung und würdest vielleicht ein bissal Geld bekommen. Auch hier musst dus innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend machen.
Das ist natürlich ohne Gewähr, bin ja noch in Ausbildung...
Es ist auch möglich sich auf einen unwesentlichen Irrtum zu berufen, das bedeutet, dass du den Vertrag zwar abgeschlossen hättest, aber mit anderem Inhalt. (Preis) in diesem Fall hättest du das Recht auf Vertragsanpassung und würdest vielleicht ein bissal Geld bekommen. Auch hier musst dus innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend machen.
Das ist natürlich ohne Gewähr, bin ja noch in Ausbildung...
