21.07.2005, 12:06
Servus!
Im Gutachten steht!:
Ach ja! Das vermessen der Achsen nicht vergessen!
und vieles mehr!
feschtag
Im Gutachten steht!:
Zitat:Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Ach ja! Das vermessen der Achsen nicht vergessen!
Zitat:Hinweise und Auflagen
IV.1. Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb:
1. Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
2. Die Federn müssen beim völligen Ausfedern des Fahrzeugs in axialer Richtung
spielfrei sein.
3. Nach erfolgter Umrüstung sind die Fahrzeuge zu vermessen.
4. Bei Fahrzeugen mit lastabhängigem Bremsdruckregler ist dieser auf das Leerniveau
neu einzustellen (gemäß Herstellerangabe).
IV.2. Hinweise und Auflagen zum Anbau: ./.
IV.3. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme:
1. Siehe IV.1.
2. Die Mindesthöhen der Beleuchtungseinrichtungen sind zu beachten.
IV.4. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter:
1. Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht geprüft.
2. Die verminderte Bodenfreiheit ist zu beachten.
und vieles mehr!
feschtag
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