18.08.2005, 22:23
Hallo ffmdriver,
wenn es wirklich wieder die vor einem halben Jahr gewechselte Antriebswelle ist, kannst Du Dich sehr wohl auf einen Gewährleisunganspruch seitens BMW berufen. Schließlich muss BMW ja für die Funktionsfähigkeit neu eingebauter Teile geradestehen. Eine ersetzte Antriebswelle darf einfach nicht nach 6 Monaten defekt sein!
In diesem Fall kann auch niemand von Dir verlangen, dass Du irgendwelche Kosten übernimmst!
Die genaue Suche der Fehlerursache würde ich aber einem anderen Fachbetrieb übertragen, der nicht in den Gewährleistungsfall involviert ist. Und mit dessem Untersuchungsergebniss in der Hand kannst Du ja immernoch ein freundliches und sachliches Gespräch mit deinem BMW-Händler aufnehmen.
freestylesouffleur
wenn es wirklich wieder die vor einem halben Jahr gewechselte Antriebswelle ist, kannst Du Dich sehr wohl auf einen Gewährleisunganspruch seitens BMW berufen. Schließlich muss BMW ja für die Funktionsfähigkeit neu eingebauter Teile geradestehen. Eine ersetzte Antriebswelle darf einfach nicht nach 6 Monaten defekt sein!
In diesem Fall kann auch niemand von Dir verlangen, dass Du irgendwelche Kosten übernimmst!
Die genaue Suche der Fehlerursache würde ich aber einem anderen Fachbetrieb übertragen, der nicht in den Gewährleistungsfall involviert ist. Und mit dessem Untersuchungsergebniss in der Hand kannst Du ja immernoch ein freundliches und sachliches Gespräch mit deinem BMW-Händler aufnehmen.
freestylesouffleur