27.08.2003, 09:03
Vor dem 1.1.2002:
6 Monate Gewährleistungspflicht (nannte sich auch damals schon so) mit Beweispflicht beim Kunden.
Stimmt. Aber die Hersteller gaben bis zu diesem Datum alle ein Jahr, manchmal auch mehr, Garantie und bürgten für die Qualität ihrer Produkte.
Seit dem 1.1.2002:
24 Monate Gewährleistungspflicht, wobei die Beweispflicht für die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
Stimmt auch. Aber die Garantie ist nun weg.
Was mich an der ganzen Sache stört, ist, daß bei Einführung dieser Neuregelung der Eindruck erweckt wurde, es gäbe nun zwei Jahre Garantie. Wir Verbraucher müssen nun erst mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennenlernen. Manche sind da schon böse auf den Mund gefallen. Der größte Nachteil ist meineserachtens, daß man nur sehr schwer seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchsetzten kann und hauptsächlich der Händler der Gewährleistungsplichtige ist.
Das ganze treibt auch andere seltsame Blüten: So muß z. Bsp. ein Schreinermeister der seinen Lieferwagen verkauft (egal wie alt) ebenfallls zwei Jahre Gewährleistung geben. Was hat der mit Autos zu tun?
6 Monate Gewährleistungspflicht (nannte sich auch damals schon so) mit Beweispflicht beim Kunden.
Stimmt. Aber die Hersteller gaben bis zu diesem Datum alle ein Jahr, manchmal auch mehr, Garantie und bürgten für die Qualität ihrer Produkte.
Seit dem 1.1.2002:
24 Monate Gewährleistungspflicht, wobei die Beweispflicht für die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
Stimmt auch. Aber die Garantie ist nun weg.
Was mich an der ganzen Sache stört, ist, daß bei Einführung dieser Neuregelung der Eindruck erweckt wurde, es gäbe nun zwei Jahre Garantie. Wir Verbraucher müssen nun erst mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennenlernen. Manche sind da schon böse auf den Mund gefallen. Der größte Nachteil ist meineserachtens, daß man nur sehr schwer seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchsetzten kann und hauptsächlich der Händler der Gewährleistungsplichtige ist.
Das ganze treibt auch andere seltsame Blüten: So muß z. Bsp. ein Schreinermeister der seinen Lieferwagen verkauft (egal wie alt) ebenfallls zwei Jahre Gewährleistung geben. Was hat der mit Autos zu tun?