27.08.2003, 09:08
Cooperfix schrieb:Das ganze treibt auch andere seltsame Blüten: So muß z. Bsp. ein Schreinermeister der seinen Lieferwagen verkauft (egal wie alt) ebenfallls zwei Jahre Gewährleistung geben. Was hat der mit Autos zu tun?Bei Gebrauchtwagen kann das auf ein Jahr begrenzt werden, aber prinzipiell hast Du natürlich Recht.