13.07.2006, 17:03
Xaver schrieb:Also willst Du sagen, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, einfach mal davon ausgehend, daß es "nur" bei Blechschaden bleibt. Es kann ja passieren, daß der Fahrer selbst nicht weiß, welche Arbeiten erforderlich sind, der Prüfer aber alles einträgt. Man ist als Fahrer so oder so mit dran. Habe ich das richtig verstanden ?
Richtig. Dein Kopf ist in der Schlinge egal ob kleine Schramme oder Massenkarambolage.
Aber im Gutachten der Zubehörteile steht explizit was zu tun ist, damit die Verkehrssicherheit des Autos gewährleistet bleibt.
Und der Fahrer ist jederzeit für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich mit dem er unterwegs ist. Also zählt die Ausrede "Ich hab mir die Karre nur ausgeliehen" auch nicht.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)