13.07.2006, 10:51
Noch ärgerlicher wird es wenn euch bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass euer Fahrzeug nicht verkehrssicher war, oder dass der Unfall durch euer nicht verkehrssicheres Fahrzeug verursacht wurde. Dann ist Essig mit Versicherungsschutz. Da spielt dann ein Eintrag in den Papieren keine Rolle bzw. dann geht es evtl. auch dem Prüfer an den Kragen.
Also willst Du sagen, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, einfach mal davon ausgehend, daß es "nur" bei Blechschaden bleibt. Es kann ja passieren, daß der Fahrer selbst nicht weiß, welche Arbeiten erforderlich sind, der Prüfer aber alles einträgt. Man ist als Fahrer so oder so mit dran. Habe ich das richtig verstanden ?
Also willst Du sagen, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, einfach mal davon ausgehend, daß es "nur" bei Blechschaden bleibt. Es kann ja passieren, daß der Fahrer selbst nicht weiß, welche Arbeiten erforderlich sind, der Prüfer aber alles einträgt. Man ist als Fahrer so oder so mit dran. Habe ich das richtig verstanden ?
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