13.07.2006, 07:16
@worl
Stimmt schon, das Stück auf der A 42 ist wirklich nicht ohne. Bis vor ca. 4 Jahren gab es da auch noch keine Geschwindigkeitsbeschränkung, da war es noch interessanter, wobei die Schäden der Straße auch noch nicht so extrem waren.
Aber mal eine ganz andere Frage :
Gesetzt den Fall man bekommt beim TÜV/DEKRA X etwas eingetragen, daß Stelle Y so nicht eingetragen hätte, abgesehen vom eigenen schlechten Gefühl, wie sieht es denn dann mit der Haftung im Falle eines Unfalles aus, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Unall auf dieses Teil zurückgeführt werden kann ?
Stimmt schon, das Stück auf der A 42 ist wirklich nicht ohne. Bis vor ca. 4 Jahren gab es da auch noch keine Geschwindigkeitsbeschränkung, da war es noch interessanter, wobei die Schäden der Straße auch noch nicht so extrem waren.
Aber mal eine ganz andere Frage :
Gesetzt den Fall man bekommt beim TÜV/DEKRA X etwas eingetragen, daß Stelle Y so nicht eingetragen hätte, abgesehen vom eigenen schlechten Gefühl, wie sieht es denn dann mit der Haftung im Falle eines Unfalles aus, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Unall auf dieses Teil zurückgeführt werden kann ?
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