05.07.2010, 20:48
solli schrieb:ja ist jetzt im juli abgelaufen.
Na dann schnell zur §57a Überprüfung!

Zitat:möchte mir beim freundlichen den rechten fensterheber "freischalten" lassen damit der sich bei einmal antippen ganz öffnet bzw. schließt.Hängt sicher vom Händler ab. Manche machen das für ein wenig in die Kaffeetasse (Mann! KaffeeKasse; der würde auch gut schauen, wenn man dem 2€ in seinen frischen Kaffee knallt
was kostet sowas, weis das wer...
