19.11.2005, 11:06
Grundsätzlich werden Leistungssteigerungen in den Brief eingetragen und das wird dabei in den Fahrzeugschein übernommen.
Evtl. bekommst Du beim TüV eine Abnahmebestätigung (wenn der Brief nicht vorliegt...) welche dann "umgehend in den Brief einzutragen ist".
Das ist dann die Grauzone die Einige nutzen, um zu einem späteren Zeitpunkt spurlos Zurückrüsten zu können.
Laut DigiTec ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit 10 Euro Bußgeld geahndet wird falls es jemandem auffällt. Keine Ahnung ob das wirklich so gahandelt wird...
Fakt ist, mein TüV hätte weder das Puley geschweige denn die Software festgestellt wenns nicht im Schein gestanden hätte.
Evtl. bekommst Du beim TüV eine Abnahmebestätigung (wenn der Brief nicht vorliegt...) welche dann "umgehend in den Brief einzutragen ist".
Das ist dann die Grauzone die Einige nutzen, um zu einem späteren Zeitpunkt spurlos Zurückrüsten zu können.
Laut DigiTec ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit 10 Euro Bußgeld geahndet wird falls es jemandem auffällt. Keine Ahnung ob das wirklich so gahandelt wird...

Fakt ist, mein TüV hätte weder das Puley geschweige denn die Software festgestellt wenns nicht im Schein gestanden hätte.