07.10.2003, 14:22
@ Toby
TÜV HA4 vom 28 Oktober 1996 K 22/96 (K38/98 ) ersetzt das K 10/96 (von dem Du sprichst).
TÜV-Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr
Bei Fahrzeugen, die nachträgliche mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden entfallen künftig die Auflagen:
- automatische Leichtweitenregulierung (LWR)
- Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
sofern die Scheinwerfer eine ABG, bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.
Schaltung: Das Fernlicht darf nur Zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.
............
Die Mini Xenons haben die SRA mit drin, also die wird angeschlossen. Die LWR wird von BMW aus auch nicht beim Mini verbaut (jedenfalls nicht, wenn man nachrüstet) - ausser die wäre auch im Scheinwerfer integriert.
Grüßle
Phil
TÜV HA4 vom 28 Oktober 1996 K 22/96 (K38/98 ) ersetzt das K 10/96 (von dem Du sprichst).
TÜV-Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr
Bei Fahrzeugen, die nachträgliche mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden entfallen künftig die Auflagen:
- automatische Leichtweitenregulierung (LWR)
- Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
sofern die Scheinwerfer eine ABG, bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.
Schaltung: Das Fernlicht darf nur Zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.
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Die Mini Xenons haben die SRA mit drin, also die wird angeschlossen. Die LWR wird von BMW aus auch nicht beim Mini verbaut (jedenfalls nicht, wenn man nachrüstet) - ausser die wäre auch im Scheinwerfer integriert.
Grüßle
Phil