19.07.2006, 19:28
Soweit ich weiß ist die Formulierung "Serienmäßige Anbauteile" welche in den AGBs steht.
Da der S-Spoiler ein serienmäßgies Anbauteil ist hat der Besitzer der Anlage defintiv den Schaden zu tragen !!!
Und es muß schon wirklich viel Kraft aufgewendet werden um nen S-Spoiler abzureisen. Das sind nicht gerade kleine Schrauben, zudem ist er zusätzlich noch geklebt... schlichtweg schlecht eingestellte Anlage !
Da der S-Spoiler ein serienmäßgies Anbauteil ist hat der Besitzer der Anlage defintiv den Schaden zu tragen !!!
Und es muß schon wirklich viel Kraft aufgewendet werden um nen S-Spoiler abzureisen. Das sind nicht gerade kleine Schrauben, zudem ist er zusätzlich noch geklebt... schlichtweg schlecht eingestellte Anlage !