19.07.2006, 15:16
JAEIN!!!
der betreiber muss nur haften, wenn der vorwäscher (wenn es denn einen gibt) nicht darauf aufmerksam macht oder wenn der betreiber nicht ausdrüglich auf dieses problem hinweist!
bei uns an der waschstrasse müssen die vorwäscher drauf hinweisen und wir haben es aushängen! also auch die AGBs, in denen steht sowas dann auch drin! nicht explizit cooper S, aber eine ähnliche formulierung!!
ist also eine auslegungssache!
wenn der betreiber das nciht zahlen will und sich sturr stellt, füge mal beiläufig das wort ANWALT in die diskussion ein!!
hilft meistens, denn der betreiber ist "meistens" extra gegen solche schäden versichert!!!!!
der betreiber muss nur haften, wenn der vorwäscher (wenn es denn einen gibt) nicht darauf aufmerksam macht oder wenn der betreiber nicht ausdrüglich auf dieses problem hinweist!
bei uns an der waschstrasse müssen die vorwäscher drauf hinweisen und wir haben es aushängen! also auch die AGBs, in denen steht sowas dann auch drin! nicht explizit cooper S, aber eine ähnliche formulierung!!
ist also eine auslegungssache!
wenn der betreiber das nciht zahlen will und sich sturr stellt, füge mal beiläufig das wort ANWALT in die diskussion ein!!
hilft meistens, denn der betreiber ist "meistens" extra gegen solche schäden versichert!!!!!
Ganz viel Spass für wenig Geld, schreibe Arschl... an die 110!!