27.01.2006, 19:18
Also mal zur Nötigung.
Er wird das wahrscheinlich ein bisschen extremer dargestellt haben.
Unser Strafrecht's-Lehrer hat uns nämlich erst vor ca. 3 Wochen erzählt das Nötigung im Straßenverkehr nur sehr schwer möglich ist.
Was Straf- bzw. Bußgeld mäßig auf dich zu kommen kann, könnte ich dir am Sonntag schreiben. Hab mein Gesetz jetzt nicht dabei, liegt in Königsbrunn.
Was du ihm natürlich noch vorhalten kannst:
'Rechtsfahrgebot' - Im Straßenverkehr besteht ja die PFLICHT von mehreren Fahrstreifen die rechte zu benützen.
Gut Nötigung ist da schon ein bisschen extremer, aber wenn es so ist wie du es geschrieben hast (da geh ich mal davon aus) dann ist die Nötigung so schlecht möglich.
Soweit ich es jetzt aus dem Kopf weiss hatte uns unser Strafrechtlehrer gesagt das Nötigung im Straßenverkehr nur möglich ist wenn z.B. Ganz dichtes Auffahren (also unter 1 Fzg-Länge), Lichthupe, links Blinken und das alles über einen längeren Zeitraum. Und derjenige dem aufgefahren wird muss sowas sagen wie 'Ich fühlte mich bedrängt und hatte Angst, usw.'
Wie gesagt ich schau am Sonntag nochmal nach und schreib dir dann noch genaueres.
Anwalt ist aber nie verkehrt in dem Fall.
Benji
Er wird das wahrscheinlich ein bisschen extremer dargestellt haben.
Unser Strafrecht's-Lehrer hat uns nämlich erst vor ca. 3 Wochen erzählt das Nötigung im Straßenverkehr nur sehr schwer möglich ist.
Was Straf- bzw. Bußgeld mäßig auf dich zu kommen kann, könnte ich dir am Sonntag schreiben. Hab mein Gesetz jetzt nicht dabei, liegt in Königsbrunn.
Was du ihm natürlich noch vorhalten kannst:
'Rechtsfahrgebot' - Im Straßenverkehr besteht ja die PFLICHT von mehreren Fahrstreifen die rechte zu benützen.
Gut Nötigung ist da schon ein bisschen extremer, aber wenn es so ist wie du es geschrieben hast (da geh ich mal davon aus) dann ist die Nötigung so schlecht möglich.
Soweit ich es jetzt aus dem Kopf weiss hatte uns unser Strafrechtlehrer gesagt das Nötigung im Straßenverkehr nur möglich ist wenn z.B. Ganz dichtes Auffahren (also unter 1 Fzg-Länge), Lichthupe, links Blinken und das alles über einen längeren Zeitraum. Und derjenige dem aufgefahren wird muss sowas sagen wie 'Ich fühlte mich bedrängt und hatte Angst, usw.'
Wie gesagt ich schau am Sonntag nochmal nach und schreib dir dann noch genaueres.
Anwalt ist aber nie verkehrt in dem Fall.
Benji
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Neuer MCS R56 174 PS:
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