27.01.2006, 20:56
Zu allererst würd ich das hier mal löschen bzw. ein bisschen modifizieren! 
Weisst du überhaupt noch, wer an dem Tag tatsächlich in deinem Auto fuhr? Vielleicht dein Bekannter, der dir doch recht ähnlich sieht?
Ob das von der Polizei wirklich eine rechtskräftige Vorladung und nicht eine bloße einladung ist, müsste sich feststellen lassen.
Zudem wäre ich sehr vorsichtig damit, diese Sache zuzugeben, du bist Beschuldigter, du musst nichts sagen.
Was du geschildert hast, ist ja wirklich harmlos, da lohnt die Anzeige nicht. Aber oft wird den Beamten dann ja auch einfach eine kleine Geschichte erzählt, die sich während der Fahrt zur Polizei noch veränderte und plötzlich warst du der böse Nötiger. Vielleicht wurde auch gefragt: Naja, wenn der sie nicht bedrängt hat und sie sich nicht eingeschüchtert fühlten, ist das eher sinnlos...und dann kam dabei eine Geschichte raus, für die sich die Anzeige dann doch lohnt.
@benji:
Er schreibt im "Sachverhalt" von Stadtverkehr, da gilt afaik das Rechtsfahrgebot nicht, sondern die freie Wahl der Waff...Fahrspuren.
Die Tipps hier sind vielleicht eine erste Hilfe, aber ersetzen nicht die Hilfe des Anwalts denke ich. Ist ja auch unproblematisch, wenn du die Rechtsschutzversicherung hast. Da kannst du bei denen einfach fragen, die machen dann - zumindest kenne ich das so - so gut wie alles weitere.

Weisst du überhaupt noch, wer an dem Tag tatsächlich in deinem Auto fuhr? Vielleicht dein Bekannter, der dir doch recht ähnlich sieht?
Ob das von der Polizei wirklich eine rechtskräftige Vorladung und nicht eine bloße einladung ist, müsste sich feststellen lassen.
Zudem wäre ich sehr vorsichtig damit, diese Sache zuzugeben, du bist Beschuldigter, du musst nichts sagen.
Was du geschildert hast, ist ja wirklich harmlos, da lohnt die Anzeige nicht. Aber oft wird den Beamten dann ja auch einfach eine kleine Geschichte erzählt, die sich während der Fahrt zur Polizei noch veränderte und plötzlich warst du der böse Nötiger. Vielleicht wurde auch gefragt: Naja, wenn der sie nicht bedrängt hat und sie sich nicht eingeschüchtert fühlten, ist das eher sinnlos...und dann kam dabei eine Geschichte raus, für die sich die Anzeige dann doch lohnt.
@benji:
Er schreibt im "Sachverhalt" von Stadtverkehr, da gilt afaik das Rechtsfahrgebot nicht, sondern die freie Wahl der Waff...Fahrspuren.

Die Tipps hier sind vielleicht eine erste Hilfe, aber ersetzen nicht die Hilfe des Anwalts denke ich. Ist ja auch unproblematisch, wenn du die Rechtsschutzversicherung hast. Da kannst du bei denen einfach fragen, die machen dann - zumindest kenne ich das so - so gut wie alles weitere.