27.09.2005, 16:36
das mit der traglast dürfte problematisch sein - oder du lastest den mini vom gesamtgewicht herunter. ob du dafür aber einen prüfer findest ist ne andere sache.
habe nach einem jahr von meinem alltagsauto das ein kombi ist den radsatz verkauft - auf der limosine des gleichen typs war dieser radsatz freigegeben mit 93, auf dem kombi wollen die aber wegen ca 150 KG möglichem mehr an gesamtgewicht hinten 97 sehen. hatte nachgefragt wegen einer eintragung und dann wurde mir eröffnet das das gesamtgewicht abgelastet werden müsste etc. war mir dann schlussendlich zu blöd und ich habe mir einen anderen radsatz besorgt. ist übrigens auch ein problem von z.b. kuhmos etc die hier anscheinend viel gefahren werden - die kennung der radlast wird sehr oft übersehen und oft sind die bei den koreanern niedriger wie die verlangten 84, sprich trotz korrekter grösse verboten.
das zweitere dürfte sofern freigängig keine probleme bereiten - dafür ist die entsprechende reifengrösse ja im gutachten aufgeführt. und darüber hinaus kann ein leitender ing des tüv so sachen auch seperat beurteilen und eintragen wenn die gewünschte grösse nicht im gutachten aufgeführt wäre. macht natürlich nicht jeder und die manche der tüv onkelsmachen ohne entsprechende gutachten gar nix mehr.
habe nach einem jahr von meinem alltagsauto das ein kombi ist den radsatz verkauft - auf der limosine des gleichen typs war dieser radsatz freigegeben mit 93, auf dem kombi wollen die aber wegen ca 150 KG möglichem mehr an gesamtgewicht hinten 97 sehen. hatte nachgefragt wegen einer eintragung und dann wurde mir eröffnet das das gesamtgewicht abgelastet werden müsste etc. war mir dann schlussendlich zu blöd und ich habe mir einen anderen radsatz besorgt. ist übrigens auch ein problem von z.b. kuhmos etc die hier anscheinend viel gefahren werden - die kennung der radlast wird sehr oft übersehen und oft sind die bei den koreanern niedriger wie die verlangten 84, sprich trotz korrekter grösse verboten.
das zweitere dürfte sofern freigängig keine probleme bereiten - dafür ist die entsprechende reifengrösse ja im gutachten aufgeführt. und darüber hinaus kann ein leitender ing des tüv so sachen auch seperat beurteilen und eintragen wenn die gewünschte grösse nicht im gutachten aufgeführt wäre. macht natürlich nicht jeder und die manche der tüv onkelsmachen ohne entsprechende gutachten gar nix mehr.