08.02.2006, 15:36
Dennis77 schrieb:Als ich bzgl. Versicherungsschutz bei Fahrsicherheitstrainings anfragte, wurde mir ebenfalls mitgeteilt, daß immer dann Schutz besteht, solange die Veranstaltung nicht der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient.
Aber Fahrsicherheitstrainings sind ja wieder ne andere Sache ! Da gibt es ja auch "nur" geführte Runden, bei welchen man nicht überhohlen darf etc etc etc.