08.02.2006, 15:58
§32 der DMSB-Bestimmungen (http://www.glp1.de unter "Regularien" - "Veranst. Regl.") dreht sich um Versicherung ... hab grad nich die Zeit das alles zu lesen 
Das Argument: "Wenn du über ne Kuppe fährst, weist du ja nich was dahinter ist" is aber schwach. Erstens weis ich auf der Nordschleife größtenteils den groben Streckenverlauf und zweitens werd ich von den Streckenposten gewarnt wenn irgendwo ne Gefahrenquelle auf oder an der Strecke ist.
Ne Landstraße ist da riskanter

Das Argument: "Wenn du über ne Kuppe fährst, weist du ja nich was dahinter ist" is aber schwach. Erstens weis ich auf der Nordschleife größtenteils den groben Streckenverlauf und zweitens werd ich von den Streckenposten gewarnt wenn irgendwo ne Gefahrenquelle auf oder an der Strecke ist.
Ne Landstraße ist da riskanter
