08.02.2006, 16:00
cremi schrieb:§32 der DMSB-Bestimmungen (www.glp1.de unter "Regularien" - "Veranst. Regl.") dreht sich um Versicherung ... hab grad nich die Zeit das alles zu lesen
Das Argument: "Wenn du über ne Kuppe fährst, weist du ja nich was dahinter ist" is aber schwach. Erstens weis ich auf der Nordschleife größtenteils den groben Streckenverlauf und zweitens werd ich von den Streckenposten gewarnt wenn irgendwo ne Gefahrenquelle auf oder an der Strecke ist.
Ne Landstraße ist da riskanter
Jepp, das Argument finde ich ebenfalls sehr schwach. Ebenso werden (meiner Meinung nach) keine § verletzt.
Ich werd mir mal deine Link durchlesen und berichten ! Hab grad ne Menge Zeit übrig....
Mal ne blöde Frage anbei:
Ich hab ne PKW-Rechtsschutz. Könnte ich die dann nutzen um im Schadensfall meiner Versicherung klarzumachen das sie zahlen müssen ? Ist aber halt der gleiche Versicherer wie die PKW-Haftpflicht !
