08.02.2006, 16:57
HGloeckler schrieb:Ich hab ne PKW-Rechtsschutz. Könnte ich die dann nutzen um im Schadensfall meiner Versicherung klarzumachen das sie zahlen müssen ? Ist aber halt der gleiche Versicherer wie die PKW-Haftpflicht !
Z.B. beim ADAC ist es so, daß du die Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen kannst, wenn du einen Prozess gegen die Rechtsschutzversicherung selbst führst. Ich vermute stark, daß im Kleingedruckten auch der gesamte ADAC ausgenommen ist; ähnliches wird bei deiner RS höchtswarscheinlich auch der Fall sein - der Anwalt hat dann ja einen Interessenkonflikt (er prozessiert gegen die Hand, die ihn dafür bezahlt).
![[Bild: ok.gif]](http://www.hux.it/pics/ok.gif)