05.08.2008, 15:06
onlyMINI schrieb:Weiß jemand von Euch zufällig was man für eine Strafe bekommt, wenn man Feldwege befährt?
Hintergrund ist der, dass die Straße zu meinem Nachbarort wegen Bauarbeiten für lange Zeit voll gesperrt ist und ich alles andere als Lust hab jedes Mal einen Umweg von 8km zu fahren....
Das kommt drauf an

Ausschlaggebend ist die Feldwegesatzung (Feldwegeordnung) der Gemeinde bzw. des Landkreises bzw. des Bundeslandes. Dort wird festgelegt, welche Wege für den Verkehr freigegeben sind. Z.B. gibt es in BaWü das Waldgesetz (§37.4), das festlegt, wer Waldwege nutzen darf und wer nicht.
Wenn der Feldweg, den du nutzen willst, durch Verbotsschilder gekennzeichnet ist, kann das, ähnlich wie das durchfahren von Einbahnstraßen in falscher Richtung, Teuer werden. Wenn das Ganze noch als Wasser-, Landschafts- oder Naturschutzgebiet gekennzeichnet ist, wird das nochmals teurer.
Im günstigsten Fall (Beschilderung: Verbot der Durchfahrt für KfZ) ist das ein Verwarnungsgeld von 15-30 Euro.
Bei Privatwegen kann dir der Bauer/Pächter/Besitzer die Aufarbeitung in Rechnung stellen, wenn du mit deinem MINI furchen ziehst oder den Weg aufwühlst oder dir die Ölwanne an nem Stein aufschlägst, etc... Diese Kosten übernimmt keine Versicherung.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)