13.02.2006, 13:07
HGloeckler schrieb:So,
aus dem Reglement der GLP:
IV.Erklärungen und Ergänzungen
Art. 1
1. Die Veranstaltung wird auf der Nürburgring Nordschleife (Rennstrecke) durchgeführt und dient nicht zur Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten. Die Rundenlänge beträgt 20.83 km. Die Veranstaltung führt über insgesamt 12 Runden = 249.96 km und setzt sich zusammen aus 2 selbst gesetzten Sollzeitrunden, 6 Bestätigungsrunden und 4 Runden auf Maximalzeit. Abschnitte mit einer Zeitwertung (Sprintrunden) sind nicht Bestandteil einer Gleichmäßigkeitsprüfung.
Danke für die Hilfe an Traudl Klink !
Der ausschlaggebende Punkt an der Sache ist, ob die Versicherung dieses auch so anerkennt. Im allgemeinen gilt, dass ein Blick in die Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) Wunder wirkt. Es ist dort festgelegt, dass bei allen Fahrveranstaltungen, legal oder illegal, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt kein Versicherungsschutz besteht.
Nimmt man an einer Gleichmäßigkeitsprüfung teil und es passiert etwas, kann es durchaus sein, dass die Versicherung trotzdem nicht zahlt.
Siehe hier -> http://www.scandic-financials.de/NTSach.html (ganz unten).
Ich kann jedem nur empfehlen es sich schriftlich Bestätigen zu lassen, dass für die Veranstaltung an der man teilnimmt Versicherungschutz besteht.
![[Bild: a58c0102.jpg]](http://www.250kb.de/u/060210/j/a58c0102.jpg)