27.10.2003, 15:55
Beleuchtung § 49 a StVZO
Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.
Scheinwerfer müssen einstellbar sein und der niedrigste Punkt darf nicht unter 500 mm der höchste punkt nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Die Einschaltung des Fernlichtes muss durch eine blaue leuchtende Lampe im Sichtfeld des Fahrers angezeigt werden. Bei Krafträdern kann das einschalten auch durch die Stellung des Hebels angezeigt werden.
Beleuchtung
muss
kann
Farbe
Abstand zueinander
Höhe min-max
Abblendlicht (1)
1
2
weiß
< 200
500 - 1200 mm
Fernlicht
1
2
weiß
< 200
------
Nebelscheinwerfer
--
1
weiß/gelb
------
250 mm
Begrenzungsleuchten (1)
1
2
weiß
------
350 - 1200 mm
Blinker vorne
2
--
gelb
> 240 mm
350 - 1200 mm
Blinker hinten
2
--
gelb
> 240 mm
350 -1200 mm
Schlußlicht (1)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm
Bremslicht (2)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm
Kennzeichenleuchte (1)
1
2
weiß
------
------
Rückstrahler (3)
1
--
rot
------
250 - 900 mm
(1) dürfen nur gleichzeitig ein und ausgeschaltet werden
(2) müssen aufleuchten wenn mindestens eine Betriebsbremse betätigt wird
(3) dürfen nicht dreieckig sein
Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.
Scheinwerfer müssen einstellbar sein und der niedrigste Punkt darf nicht unter 500 mm der höchste punkt nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Die Einschaltung des Fernlichtes muss durch eine blaue leuchtende Lampe im Sichtfeld des Fahrers angezeigt werden. Bei Krafträdern kann das einschalten auch durch die Stellung des Hebels angezeigt werden.
Beleuchtung
muss
kann
Farbe
Abstand zueinander
Höhe min-max
Abblendlicht (1)
1
2
weiß
< 200
500 - 1200 mm
Fernlicht
1
2
weiß
< 200
------
Nebelscheinwerfer
--
1
weiß/gelb
------
250 mm
Begrenzungsleuchten (1)
1
2
weiß
------
350 - 1200 mm
Blinker vorne
2
--
gelb
> 240 mm
350 - 1200 mm
Blinker hinten
2
--
gelb
> 240 mm
350 -1200 mm
Schlußlicht (1)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm
Bremslicht (2)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm
Kennzeichenleuchte (1)
1
2
weiß
------
------
Rückstrahler (3)
1
--
rot
------
250 - 900 mm
(1) dürfen nur gleichzeitig ein und ausgeschaltet werden
(2) müssen aufleuchten wenn mindestens eine Betriebsbremse betätigt wird
(3) dürfen nicht dreieckig sein