04.03.2006, 13:56
Heute kam der langersehnte Brief von der Staatsanwaltschaft:
Ermittlungsverfahren gegen Sie
wegen: Nötigung (Beleidigung anscheinend nicht mehr)
Sehr geehrter Herr Lauxen,
nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind Sie hinreichend verdächtig, am 15.01.2006....das vorbezeichnete Vergehen begangen zu haben.
Da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht, beabsichtige ich, von der Erhebung der öffentlichen Klare gemäß § 153a der Strafprozeßordnung abzusehen, falls die folgende Auflage erfüllt wird:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 200,00 EUR an
Arbeitsgemeinschaft Starthilfe e.V.
Was meint ihr!? Ab zum Anwalt oder bezahlen und Ruhe haben!?
Den Typen wegen Nötigung und Beleidigung anzuzeigen (der Polizist meinte ja, das könnte ich auch tun) finde ich eigentlich sowas von affig, aber dazu hätte ich jetzt große Lust. Aber für so nen Mist ist mir die Zeit zu schade.
Ermittlungsverfahren gegen Sie
wegen: Nötigung (Beleidigung anscheinend nicht mehr)
Sehr geehrter Herr Lauxen,
nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind Sie hinreichend verdächtig, am 15.01.2006....das vorbezeichnete Vergehen begangen zu haben.
Da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht, beabsichtige ich, von der Erhebung der öffentlichen Klare gemäß § 153a der Strafprozeßordnung abzusehen, falls die folgende Auflage erfüllt wird:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 200,00 EUR an
Arbeitsgemeinschaft Starthilfe e.V.

Was meint ihr!? Ab zum Anwalt oder bezahlen und Ruhe haben!?

Den Typen wegen Nötigung und Beleidigung anzuzeigen (der Polizist meinte ja, das könnte ich auch tun) finde ich eigentlich sowas von affig, aber dazu hätte ich jetzt große Lust. Aber für so nen Mist ist mir die Zeit zu schade.