05.03.2006, 20:51
w0rl schrieb:Ich denke, dass ein Problem bei der ganzen Geschichte übersehen worden ist. Ein 'Bekannter', der Rechtswissenschaften studiert, hat mir mal erzählt, dass in dieser "Aussage gegen Aussage" Geschichte der Kläger "Zeuge der Staatsanwaltschaft" sei und der Angeklagte Beschuldigter Zeuge wäre (oder so ähnlich). Das würde aber zwangsläufig heissen, dass seine Aussage einen etwas höheren 'Wahrheitswert' "genießt" und man sich somit nur aus der Klage entziehen kann, wenn man eine Gegenanklage laufen lässt, s.d. beide Zeugen der Staatsanwaltschaft sind!
Für das oben geschriebene kann ich nicht 100% garantieren, weil er noch nicht lange dran ist.
Da hat wohl jemand zu viele amerikanische Gerichtsfilme gesehen

Hierzulande kommt es bei Zeugenaussagen und den Einlassungen des Angeklagten einfach auf die Glaubwürdigkeit an. Wenn es widersprechende Aussagen gibt, dann ist es ausschlaggebend, wem der Richter mehr glaubt, und das hängt wieder davon ab, ob sich jemand in Widersprüche verwickelt oder herumeiert, wenn nachgefragt wird etc.
Aber wie gesagt, geh zum Anwalt, wenn der nur halbwegs was draufhat zerrißt er den Staatsanwalt in der Luft, 200 € sind bei der dünnen Beweislage echt ein Witz.
Cleverly disguised as a responsible adult
