05.03.2006, 21:03
@w0rl: danke des lobes! bin aber kein jurist, habe nur einige als freunde
.......und viel erfahrung!
leider ist es bei einer solchen person wie dieser "opa" die frage der schuld absolut unwichtig. wenn er wegen einer solchen kleinigkeit so ein riesentheater veranstaltet, ist er auf jeden fall davon überzeugt, dass er im recht ist und darüber hinaus bereit so weit zu gehen, bis der "schuldige " dafür bestraft wird.
.....in etwa das haben ja auch die polizisten gemeint mit ihrer aussage:
also daniellauxen, sie froh dass du versichert bist, besuche einen guten anwalt (die von der versicherung empfohlen, sind in der regel recht gut) und lass diesen sack bloß nicht recht-behalten! und falls dir 200,- nicht weh tun, dann kannst du sie immer noch spenden, deine freunde einladen oder tanken und erneut alte besserwisser verärgern....ooops


leider ist es bei einer solchen person wie dieser "opa" die frage der schuld absolut unwichtig. wenn er wegen einer solchen kleinigkeit so ein riesentheater veranstaltet, ist er auf jeden fall davon überzeugt, dass er im recht ist und darüber hinaus bereit so weit zu gehen, bis der "schuldige " dafür bestraft wird.
Zitat:Das würde aber zwangsläufig heißen, dass seine Aussage einen etwas höheren 'Wahrheitswert' "genießt" und man sich somit nur aus der Klage entziehen kann, wenn man eine Gegenanklage laufen lässt, s.d. beide Zeugen der Staatsanwaltschaft sind!
.....in etwa das haben ja auch die polizisten gemeint mit ihrer aussage:
Zitat:kann es nicht sein das er sie sogar genötigt hat durch seine Fahrweise? Aber wir schreiben das dies sein kann und sie aber annehmen es war ein Fehlverhalten, auf das sie ihn dann hinweisen wollten. Sicher haben sie vergessen zu erwähnen, dass der Abstand sich zwar unter der gesetzlich geforderten halben Tachoanzeige in Metern bewegt - aber so 10 Meter waren es doch sicher im Baustellenbereich, oder? Und dem Tatvorwurf der Beleidigung sollten wir auch ausdrücklich widersprechen. Gut käme, wenn sie sich das Recht vorbehalten würden, Herrn Meyer anzuzeigen - es hier aber noch nicht tun
also daniellauxen, sie froh dass du versichert bist, besuche einen guten anwalt (die von der versicherung empfohlen, sind in der regel recht gut) und lass diesen sack bloß nicht recht-behalten! und falls dir 200,- nicht weh tun, dann kannst du sie immer noch spenden, deine freunde einladen oder tanken und erneut alte besserwisser verärgern....ooops
