11.11.2003, 09:49
Da weiß man ja gar nicht, wo man anfangen soll.
Erstmal: Der Anwalt war geschockt
Und das einzige Problem, was ich habe, liegt in der Freundlichkeit meiner Person. Kann sich jetzt jeder selber ein Urteil drüber bilden
Nachdem ich den Auspuff ein zweites mal wiederbekommen habe, ohne das Reparaturarbeiten vorgenommen wurden, hätte ich es schon nicht mehr mitnehmen dürfen/müssen/sollen. Aber ich denke ja nicht immer gleich ans schlimmste. Zudem habe ich nicht einen einzigen Reparaturbericht. Die Werkstatt ist ja nicht doof... wenn ich jetzt sage: das war aber so, gilt das soviel, wie ein dicker fetter Smiley. GAR NÖSCHT! Ist ja klar, ich habe keinen Beweis, dass ich dort war. (Nur die 6000km auf dem Tacho.
Eine 1:1 Wandlung ist nach der langen Wartezeit (inkl. seiner Kilometer) nicht mehr drin, nur noch gegen Zuzahlung.
Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
Zuzahlung wird berechnet...(das sollte bereits seit 6 Wochen passiert sein) und dann wird entschieden, ob ich sowas zahle, oder eben nicht.
Viel wichtiger ist die Frist, die nun von meinem Anwalt gesetzt wird. Wenn innerhalb dieser Frist der Auspuff nicht problemlos repariert wird, können weitere Schritte folgen. Und ein Serienauspuff gehört da ganz sicher nicht zu einer problemlosen Reparatur!
So, ich weiß erstmal gar nix mehr. Ich lasse das jetzt regeln, denn je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr Fragen kommen auf. Wo soll das hinführen, was heißt Reparatur nun endgütlig, was, wenn diese Frist abläuft, wie lang wird diese Frist sein, wie hoch eine mögliche Zuzahlung, warum war ich so dumm, wann werde ich endlich ein wenig konsequenter?
Naja, Fragen über Fragen. Ich gehe jetzt wieder in die Schule und werde dort mal über alles nachdenken!
Viele Grüße,
Tobias
Erstmal: Der Anwalt war geschockt

Und das einzige Problem, was ich habe, liegt in der Freundlichkeit meiner Person. Kann sich jetzt jeder selber ein Urteil drüber bilden

Nachdem ich den Auspuff ein zweites mal wiederbekommen habe, ohne das Reparaturarbeiten vorgenommen wurden, hätte ich es schon nicht mehr mitnehmen dürfen/müssen/sollen. Aber ich denke ja nicht immer gleich ans schlimmste. Zudem habe ich nicht einen einzigen Reparaturbericht. Die Werkstatt ist ja nicht doof... wenn ich jetzt sage: das war aber so, gilt das soviel, wie ein dicker fetter Smiley. GAR NÖSCHT! Ist ja klar, ich habe keinen Beweis, dass ich dort war. (Nur die 6000km auf dem Tacho.
Eine 1:1 Wandlung ist nach der langen Wartezeit (inkl. seiner Kilometer) nicht mehr drin, nur noch gegen Zuzahlung.
Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
Zuzahlung wird berechnet...(das sollte bereits seit 6 Wochen passiert sein) und dann wird entschieden, ob ich sowas zahle, oder eben nicht.
Viel wichtiger ist die Frist, die nun von meinem Anwalt gesetzt wird. Wenn innerhalb dieser Frist der Auspuff nicht problemlos repariert wird, können weitere Schritte folgen. Und ein Serienauspuff gehört da ganz sicher nicht zu einer problemlosen Reparatur!
So, ich weiß erstmal gar nix mehr. Ich lasse das jetzt regeln, denn je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr Fragen kommen auf. Wo soll das hinführen, was heißt Reparatur nun endgütlig, was, wenn diese Frist abläuft, wie lang wird diese Frist sein, wie hoch eine mögliche Zuzahlung, warum war ich so dumm, wann werde ich endlich ein wenig konsequenter?
Naja, Fragen über Fragen. Ich gehe jetzt wieder in die Schule und werde dort mal über alles nachdenken!
Viele Grüße,
Tobias