17.05.2006, 21:33
Servus!
Nein! So stimmt das nicht!
Nach einem EU-Gesetz von
schlagt mich tot, muß die Garantie (kulanz???) auf jedenfall gewährt werden,
wenn die Arbeiten nach Checkliste ausgeführt worden sind und Teile vom "Erstausrüster" verbaut wurden!
Habe erst heute beim warten auf den TÜV die gelesen und wie schon gesagt nach EU-Recht!!
feschtag
Bluebox schrieb:Ich gebe zu bedenken:
Wer den Regelservice nicht bei einem BMW Händler / Niederlassung durchführen läßt, hat später keine Chance mehr auf Kulanz im Falle einer Reparatur nach der Garantiezeit.
Desweiteren zweifel ich daran, dass eine freie Werkstatt im Stande ist den Fehlerspeicher immer richtig auszulesen und über die aktuellen technischen Serviceinformationen verfügt er sicherlich auch nicht.
Wenn´s dann dort mal "eng" wird, schickt man den Kunden doch wieder zum BMW / MINI - Service.
nichts für ungut, Gruß Bluebox.....
Nein! So stimmt das nicht!
Nach einem EU-Gesetz von

wenn die Arbeiten nach Checkliste ausgeführt worden sind und Teile vom "Erstausrüster" verbaut wurden!
Habe erst heute beim warten auf den TÜV die gelesen und wie schon gesagt nach EU-Recht!!
feschtag
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