17.05.2006, 22:20
Servus!
Naja! Jetzt nicht böse sein! Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil!!
Habe ich doch geschrieben!!
feschtag
Bluebox schrieb:@feschtag
Sorry, aber das bezieht sich auf die ges. Gewährleistung von 2 Jahren.
Nach Ablauf der Gewährleistung reden wir hier von "Klulanz" und darauf hat man keinen Anspruch !! ( wie das Wort schon sagt )
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, darauf hat man garkeinen Anspruch und nur der Kulanzgeber entscheidet wehm, warum und unter wechen Voraussetzungen er diese gewährt.
Naja! Jetzt nicht böse sein! Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil!!
Zitat:Nein! So stimmt das nicht!
Nach einem EU-Gesetz von schlagt mich tot, muß die Garantie (kulanz???) auf jedenfall gewährt werden,
wenn die Arbeiten nach Checkliste ausgeführt worden sind und Teile vom "Erstausrüster" verbaut wurden!
Habe erst heute beim warten auf den TÜV die gelesen und wie schon gesagt nach EU-Recht!!
Habe ich doch geschrieben!!

feschtag
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