17.05.2006, 22:20
Bluebox schrieb:@feschtag
Sorry, aber das bezieht sich auf die ges. Gewährleistung von 2 Jahren.
Nach Ablauf der Gewährleistung reden wir hier von "Klulanz" und darauf hat man keinen Anspruch !! ( wie das Wort schon sagt )
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, darauf hat man garkeinen Anspruch und nur der Kulanzgeber entscheidet wehm, warum und unter wechen Voraussetzungen er diese gewährt.
Die (eventl.) großzügige Kulanzgewährung muss man sich ja im Vorwege (garantiert!) aber auch teuer erkaufen.