28.12.2006, 12:55
hey,
ich hatte (wie viele hier
) auch schon ein bißchen ärger mit dem mini, vorallem mit meinem ersten.
gute infos zur wandlung bietet der adac, auf der hp ist die rechtslage genau erklärt. wandeln kannst du normalerweise nur wenn das auto jünger als 2 jahre ist und du die erste, max.2 besitzerin bist.(aber ob das nicht sehr teuer wäre?
)
aber ein rücktritt vom kaufvertrag ist ja keine wandlung... hm, ich würde googeln und mir rat vom anwalt holen (dann geht meistens alles gaaaanz schnell
)
gruß, janine
ich hatte (wie viele hier

gute infos zur wandlung bietet der adac, auf der hp ist die rechtslage genau erklärt. wandeln kannst du normalerweise nur wenn das auto jünger als 2 jahre ist und du die erste, max.2 besitzerin bist.(aber ob das nicht sehr teuer wäre?

aber ein rücktritt vom kaufvertrag ist ja keine wandlung... hm, ich würde googeln und mir rat vom anwalt holen (dann geht meistens alles gaaaanz schnell

gruß, janine