15.01.2004, 20:17
Ausgeführte Rückrufaktionen müssen vom Kunden gegengezeichnet werden. Bevor Du da was bezahlst lässt Du Dir diesen Beleg bitte zeigen, ansonsten direkt bei BMW anrufen. Könnte ja theoretisch "passiert" sein, dass es bei BMW abgerecht worden ist, ohne ausgeführt worden zu sein.