08.04.2008, 16:36
der letzte Abschnitt im der Haftungsverzichterklärung:
Zitat:Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-
Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten
Fahrzeugs davon zu unterrichten.