17.05.2007, 21:06
Also der SONY-ERICSSON-Aufkleber ist garantiert nicht erlaubt ... bei der kleinen Mini-Frontscheibe ...
. Alleine der grüne Sonnenblendstreifen (optional) ist ja schon ein Witz. Der ist noch nicht mal 5 cm hoch.
Hier mal was zur TÜV-Zulässigkeit ...
Wie groß dürfen Sonnenblendstreifen sein?
Gemäß Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 dürfen Sonnenblendstreifen verwendet werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
I) Die Folie muss gekennzeichnet sein.
II) Die Folie ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu kürzen, dass eine Gesamtfläche von max. 0,1 qm ensteht - z.B.: Breite der Folie in cm. 150 ergibt eine Höhe des Folienstreifens in mm 67.
III) Unabhängig von der maximalen Fläche darf der untere Rand der Folie nicht tiefer angebracht sein, als eine waagrechte Ebene gemessen 700 mm über der Mitte des unbelasteten Fahrersitzes im Abstand 130 mm von der Rückenlehne entfernt.
IV) Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
V) Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.
(Angaben von der Folia-Tec-Seite)

Hier mal was zur TÜV-Zulässigkeit ...
Wie groß dürfen Sonnenblendstreifen sein?
Gemäß Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 dürfen Sonnenblendstreifen verwendet werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
I) Die Folie muss gekennzeichnet sein.
II) Die Folie ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu kürzen, dass eine Gesamtfläche von max. 0,1 qm ensteht - z.B.: Breite der Folie in cm. 150 ergibt eine Höhe des Folienstreifens in mm 67.
III) Unabhängig von der maximalen Fläche darf der untere Rand der Folie nicht tiefer angebracht sein, als eine waagrechte Ebene gemessen 700 mm über der Mitte des unbelasteten Fahrersitzes im Abstand 130 mm von der Rückenlehne entfernt.
IV) Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
V) Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.
(Angaben von der Folia-Tec-Seite)
- Gruß Oli ...
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