29.02.2004, 16:01
Zitat:Die Unterbodenbeleuchtung ist beim TÜV kein Problem solange sie nicht leuchtet
naja, so ganz richtig ist das nicht - die Unterbodenbeleuchtung ist eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung, deren Betrieb und Montage im Bereich der STVZO verboten ist. Wenn du mit sowas angehalten wirst, gibts nicht nur ein Knöllchen, sondern auch einen Mängelbescheid. Dann darfst du deinen Mini innerhalb von 14 Tagen beim TÜV vorführen und die Rückrüstung des Fahrzeugs auf einen STVZO konformen Zustand nachweisen.
Fällst du mit einer funktionsfähigen Unterbodenbeleuchtung bei er HU auf, darf dir der Prüfer keine Plakette geben. Der einzige Weg, wie man sowas auf legale Weise über den TÜV bekommt, ist wenn die Beleuchtung funktionsunfähig gemacht wird (z.B. durch Entfernen der Verkabelung) und sie nur für Showzwecke außerhalb des Geltungsbereichs der STVZO verdrahtet wird.
Natürlich gibts auch noch einige kulante Prüfer beim TÜV, allerdings wird in vielen Gegenden seit einiger Zeit gerade auf solche lichttechnischen Anlagen verstärkt geachtet. Einige meiner Freunde vom Valkyrie Riders Cruiser Club, die Ihre Mopeds mit sowas 'verschönert' hatten, haben schon Lehrgeld bezahlen dürfen.
Zugegebenermaßen würd' ich mir sowas nicht mal ans Moped oder ans Auto basteln, wenn ich Geld dfür bekäme (ist halt Geschmackssache).............
C U
valkrider
![[Bild: rauch.gif]](http://www.valkrider.de/pix/rauch.gif)