29.02.2004, 17:14
Phil schrieb:Unterbodenbeleuchtung = legal, wenn Sie nur mit der Innenraumbeleuchten angeht, bzw wenn man die Türen öffnet.
Phil
Negativ, schon seit Frühsommer '03 nicht mehr.
Alles was außen irgendwie leuchtet, muss eine KBA-Nummer haben und eingetragen werden (soweit nicht Serie).
Haben wir den "Fast 'n Furious" Spinnern zu verdanken.
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.