29.02.2004, 17:50
@uwe_sternlitz meines Wissens ist keine dieser Beleuchtungsanlagen legal, solange sie im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden kann. Tatsächlich haben die Verkehrsminister der Länder die entsprechenden Vorschriften geändert, nachdem es auch bei uns immer mehr 'fast and furious' Spinner gab.
Und eine Koppelung mit der Zündung reicht eigentlich nicht aus, da die Beleuchtung im Stand immer noch in Betrieb genommen werden kann und ein parkendes Auto sich ja noch im Bereich der STVZO befindet.
Hast du irgendwelche näheren Informationen, wer die von dir beschriebene Eintragung vornimmt oder aufgrund welcher rechtlicher Vorschriften die Eintragung möglich ist? Damit könnte ich einigen meiner Bikerfreunden einen großen Gefallen tun, wenn es hier noch ein Hintertürchen gäbe.
Und eine Koppelung mit der Zündung reicht eigentlich nicht aus, da die Beleuchtung im Stand immer noch in Betrieb genommen werden kann und ein parkendes Auto sich ja noch im Bereich der STVZO befindet.
Hast du irgendwelche näheren Informationen, wer die von dir beschriebene Eintragung vornimmt oder aufgrund welcher rechtlicher Vorschriften die Eintragung möglich ist? Damit könnte ich einigen meiner Bikerfreunden einen großen Gefallen tun, wenn es hier noch ein Hintertürchen gäbe.