22.06.2007, 10:22
LBK schrieb:@Warhammer
Nein, kleiner Unterschied. Theoretisch hätte ich aktuell das Recht eben nicht. Es wird nur so in der Regel aus Kulanzgründen praktiziert. Rechtlich bindend ist es unterdessen nicht.
Hm, frag mich nicht auf welcher Grundlage der Hersteller bzw. alle seine Händler in der Haftung sind, aber:
Du kannst zu jedem Händler gehen und Deine Gewährleistungsansprüche einfordern. Mercedes und VW z.B. haben mal ne saftige Strafe kassiert weil sie keine EU Autos in Deutschland akzeptieren wollten. Es sei denn ich verwechsel da was, aber ich glaub das war so...
Was allerdings nen Fortschritt ist, ist die Regelung mit der Beweislastumkehr.